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   BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75   

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BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75 (https://dejure.org/1979,85)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1979 - 1 C 12.75 (https://dejure.org/1979,85)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1979 - 1 C 12.75 (https://dejure.org/1979,85)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung - Anspruch auf Erteilung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis - Anforderungen an die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Negativschranke des § 2 Abs. 1 S. 2 Ausländergesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 104
  • NJW 1980, 2036
  • MDR 1980, 695
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind diese Vorschriften verfassungsmäßig (BVerwGE 56, 254 [257 ff.]).

    Bei der Auslegung und Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG müssen des Rechtstaatsprinzip sowie die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertordnung gewahrt werden (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; Urteil vom 30. Januar 1979 - BVerwG 1 C 56.77 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 15 = DVBl. 1979, 590]).

    Aber nicht jeder auf eine gewisse Dauer gerichtete Aufenthalt beeinträchtigt solche Belange und ist deswegen von den Ausländerbehörden zu verhindern (BVerwGE 56, 254 [270]).

    Diese Bindungen sind vor allem bei Entscheidungen über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bedeutsam, bei denen die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet und die Folgen dieses Aufenthalts für die Lebensverhältnisse des Ausländers zu berücksichtigen sind (BVerwGE 56, 254 [259 f.]).

  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
    Die aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer verfügte Ausweisung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG) setzt voraus, daß von der Maßnahme eine mögliche und angemessene Wirkung der generalpräventiven Absicht zu erwarten ist (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139]; Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 -[Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 59]).

    Eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Ausländer schon lange Zeit im Bundesgebiet lebt (Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [Buchholz, a.a.O § 10 AuslG Nr. 60]).

    Sie kann selbst dann Vorrang beanspruchen, wenn der Ausländer mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -), obwohl das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschließt, allein aus Gründen der Generalprävention einem Ausländer mit deutschem Ehegatten die Aufenthaltserlaubnis zu versagen oder ihn auszuweisen (BVerwGE 56, 246 [251 f.]; Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
    Bei der Auslegung und Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG müssen des Rechtstaatsprinzip sowie die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertordnung gewahrt werden (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; Urteil vom 30. Januar 1979 - BVerwG 1 C 56.77 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 15 = DVBl. 1979, 590]).

    Sie kann selbst dann Vorrang beanspruchen, wenn der Ausländer mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -), obwohl das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschließt, allein aus Gründen der Generalprävention einem Ausländer mit deutschem Ehegatten die Aufenthaltserlaubnis zu versagen oder ihn auszuweisen (BVerwGE 56, 246 [251 f.]; Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 08.03.1979 - 1 B 34.78
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
    Eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Ausländer schon lange Zeit im Bundesgebiet lebt (Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [Buchholz, a.a.O § 10 AuslG Nr. 60]).

    Sie kann selbst dann Vorrang beanspruchen, wenn der Ausländer mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -), obwohl das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschließt, allein aus Gründen der Generalprävention einem Ausländer mit deutschem Ehegatten die Aufenthaltserlaubnis zu versagen oder ihn auszuweisen (BVerwGE 56, 246 [251 f.]; Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
    Sie kann selbst dann Vorrang beanspruchen, wenn der Ausländer mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -), obwohl das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschließt, allein aus Gründen der Generalprävention einem Ausländer mit deutschem Ehegatten die Aufenthaltserlaubnis zu versagen oder ihn auszuweisen (BVerwGE 56, 246 [251 f.]; Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [a.a.O.]).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
    Das entspricht auch der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 49, 168 [181 ff.]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
    Die Ausweisung eines strafgerichtlich verurteilten Ausländers aus generalpräventiven Gründen darf keine unverhältnismäßige Folge der Straftat sein (BVerfGE 50, 166 [176]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
    Die aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer verfügte Ausweisung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG) setzt voraus, daß von der Maßnahme eine mögliche und angemessene Wirkung der generalpräventiven Absicht zu erwarten ist (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139]; Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 -[Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 59]).
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
    Bei der Auslegung und Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG müssen des Rechtstaatsprinzip sowie die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertordnung gewahrt werden (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; Urteil vom 30. Januar 1979 - BVerwG 1 C 56.77 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 15 = DVBl. 1979, 590]).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt zum Ausdruck gebrachten Grundsätzen (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]) ist der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland zwar in dem Sinne weit zu verstehen, daß er eine Vielzahl öffentlicher Interessen einschließt, die zudem einem zeitlichen und örtlichen Wandel auch hinsichtlich ihres Gewichts unterworfen sein können.

    Diese Entscheidung verlangt eine angemessene Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers an einem weiteren Aufenthalt (BVerwGE 38, 90; 56, 254 [259 f.]; 59, 104 [108]).

    Dazu ist sie zwar auch bei Entscheidungen über die Aufenthaltserlaubnis innerhalb bestimmter Schranken befugt (BVerwGE 59, 104 [108 ff.]).

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Gleiches gilt für die Frage, ob einem Ausländer der von ihm beantragte weitere Aufenthalt aus spezialpräventiven Gründen versagt werden kann (vgl. auch BVerwGE 59, 104 [106]).

    Einem langen Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet und seiner damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Integration, die regelmäßig eine die Rückkehr erschwerende Lockerung der Bindungen zu seiner Heimat zur Folge hat, kommt dabei ebenfalls erhebliches Gewicht zu (vgl. BVerwGE 59, 104 [109]).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 1 B 33.84 - Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), entspricht die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).
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